Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit zwischen den Ver­tragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, für sämtliche Lieferungen und Verkäufe der Quitta Tools HandelsgmbH.
 

Angebote und Bestellungen (Vertragsabschluss)

Angebote der Quitta Tools HandelsgmbH, sowie die in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Abbildungen enthaltenen Angaben sind bis zum Erhalt einer Auftragsbestätigung der Firma Quitta Tools HandelsgmbH unverbindlich. Irrtümer, Druck- und Rechenfehler sowie Änderungen der Leistungen und Preise im Falle von Tarif- oder Kursänderungen bleiben vorbehalten. Verträge aufgrund von Bestellungen kommen erst nach Erteilung einer schriftlichen Bestätigung des Auftrags von seitens der Firma Quitta Tools HandelsgmbH rechtswirkend zustande.
 

Preise

Die Preise der Firma Quitta Tools HandelsgmbH verstehen sich ohne Umsatz­steuer, Verpackung- bzw. Transportkosten und gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Lager-Schwechat bzw. Werkslager.
 

Zahlung und Fälligkeit

Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware zu leisten. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels gelten Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichem Verzugszinssatz laut Basiszinssatz zuzüglich Mahnspesen. Die Mahnspesen betragen €5,00 für die erste Mahnung, €10,00 für die zweite Mahnung und €15,00 für die dritte Mahnung.
 

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Quitta Tools HandelsgmbH, außerdem ist die Quitta Tools HandelsgmbH berechtigt, am Liefergegenstand ihr Eigentum äußerlich kenntlich zu machen.


Lieferung

Alle angegeben Lieferfristen sind unverbindlich, die Haftung für Lieferverzug wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Verspätungen von Lieferanten wird keine Haftung übernommen. Die Lieferung erfolgt durch den DPD-Paketdienst oder ähnlichen Logistikunternehmen.
 

Haftung und Mängel

Die Quitta Tools HandelsgmbH übernimmt keine Haftung für die Verwendbar­keit der gelieferten Ware. Der Kunde bzw. die Kundin ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und allfällige Mängel binnen einer Frist von 8 Tagen schriftlich bei der Quitta Tools HandelsgmbH anzuzeigen, wie es auf den Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen vereinbart wurde.

Die Firma Quitta Tools HandelsgmbH übernimmt keine Haftung für Kosten oder Schäden, die durch Bearbeitung bzw. Verwendung mangelhafter Ware ent­standen sind. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird nicht übernommen. Die Gewährleistungsfrist endet 2 Jahre nach Lieferung.

Die Firma Quitta Tools HandelsgmbH ist bei gerechtfertigter Mängelrüge be­rechtigt, die erforderlichen Verbesserungen an der gelieferten Ware durch­zuführen, diese auszutauschen, eine Preisminderung zu gewähren bzw. den Kaufpreis zurückzuerstatten.


Vertragsauflösung

Wenn der Quitta Tools HandelsgmbH Informationen bekannt werden, dass der Kunde bzw. die Kundin ein erhöhtes Kreditrisiko birgt, kann der Vertrag aufgelöst oder Sicherheiten verlangt werden. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Steigen die Einkaufspreise der einzelnen Produkte, kann der Verkaufspreis aufgrund der Kostenschwankungsklausel erhöht werden.
 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort wird Schwechat vereinbart. Als Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Schwechat (Landesgericht Korneuburg) vereinbart.

Das österreichische Recht kommt zur Anwendung.

 

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